Allgemeine Bestimmungen

Der internationale Holzbläserwettbewerb
hülsta woodwinds ist ausgeschrieben für Querflöte,
Blockflöte, Klarinette, Saxofon, Oboe und Fagott.

Ausrichter des Wettbewerbs sind hülsta und die GWK.
Die Musikhochschule Münster ist Kooperationspartner
von hülsta woodwinds. Die Gesamtleitung des Wett-
bewerbs liegt bei der GWK.

hülsta woodwinds findet statt vom 30. April bis 4. Mai 2008
an der Musikhochschule Münster/Westfalen.
Der Wettbewerb ist öffentlich. Die Preise sollen im Rahmen
einer öffentlichen Gala mit Preisträgerkonzert
am 28. November 2008 in Münster vergeben werden.

Von den Preisträgern werden international herausragende
künstlerische Leistungen und Konzertreife gefordert.
Bewertet werden die künstlerische Persönlichkeit,
die musikalische Gestaltung und das technische Können
der Bewerber.

Teilnehmen können Solisten* aller Nationalitäten,
die zum Zeitpunkt des Wettbewerbs nicht älter
als 27 Jahre sind. Sie müssen an einer Musikhochschule
studieren, vergleichbaren Privatunterricht erhalten oder
bereits einen künstlerischen Hochschulabschluss
erworben haben.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die GWK entscheidet
über die Zulassung zum Wettbewerb anhand der Bewerbung.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar. Es besteht kein
Rechtsanspruch auf Zulassung.

Eine internationale Jury bestimmt die Preisträger.
Alle Entscheidungen der Jury sind verbindlich
und unanfechtbar.

Die Ausrichter sind berechtigt, zu Werbezwecken, die in
Zusammenhang mit hülsta woodwinds stehen, die Namen,
biografischen Angaben und die Fotos der Teilnehmer
zu verwenden, alle Veranstaltungen des Wettbewerbs
sowie die Preisverleihungsgala auf Bild- und Tonträger
aufzunehmen und diese gegenwärtig und zukünftig
zu Dokumentations- und hülsta woodwinds-Werbezwecken
in allen Medien national und international zu nutzen.
Die Teilnehmer haben hierfür keinen Anspruch auf
Vergütung.

Mit seiner Unterschrift auf der Anmeldung zum Wettbewerb
akzeptiert der Bewerber die allgemeinen Bestimmungen
und Regeln des Wettbewerbs sowie die Bedingungen
der Preisverleihung. In Zweifelsfällen gilt allein der
deutsche Text.

Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für das
Eigentum oder für Unfälle der Teilnehmer.

Alle Bewerber erhalten eine Benachrichtigung über
die Zulassung zum Wettbewerb oder ihre Ablehnung
per Post oder Email.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

* Die männlichen Formen stehen stellvertretend
für beide Geschlechter.